Netzzugang & Entgelte
Ihr Stromnetz in Ahlen
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Standardlastprofilverfahren: erweitertes analytisches Verfahren
Vorbehaltsvermerk
Gemäß § 20 Absatz 1 Satz 1 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet, die Preisblätter zur Abrechnung der Netzentgelte Strom unmittelbar nach deren Ermittlung, spätestens jedoch zum 15. Oktober eines Jahres für das Folgejahr im Internet zu veröffentlichen.
Aufgrund der noch nicht vollständigen bzw. schlussendlich gesicherten Datengrundlage zur Ermittlung der tatsächlich zulässigen Erlöse für das Jahr 2026 ist dieses Preisblatt mit den Entgelten für die Netznutzung Strom bis zum 01.01.2026 nur unter Vorbehalt gültig. Wir behalten uns vor, bis zu diesem Zeitpunkt Anpassungen am Preisblatt vorzunehmen. Es können sich insbesondere noch Änderungen durch Änderung der Kosten des vorgelagerten Netzes als auch durch Anpassung von Umlagen ergeben.
Wir weisen daher darauf hin, dass die tatsächlich ab dem 01.01.2026 geltenden Netzentgelte von den hiermit unter Vorbehalt veröffentlichten Netzentgelten abweichen können. Die jeweils aktuellen Netzentgelte für das Jahr 2026 werden von uns mit Angabe des Datums im Internet veröffentlicht.
vorläufiges Preisblatt Netznutzung Strom, gültig ab 01.01.2026
vorläufiges Preisblatt Messstellenbetrieb, gültig ab 01.01.2026
vorläufiges Preisblatt §14a EnWG, gültig ab 01.01.2026
Preisblatt Netznutzung
Preisblatt Messung