KWKG-Erzeugungsanlagen

hre Anlage melden Sie bitte mit den u.a. Anmeldeunterlagen nach erfolgter Registrierung in unserem Onlineportal unter dem Punkt "Erzeugungsanlage anmelden" an. Vor Inbetriebnahme der Anlage reichen Sie uns bitte u.a. Inbetriebsetzungsformulare ein. 

Beachten Sie bitte unbedingt vor Portalnutzung die beiden nachfolgenden Dokumente:

Anleitung Registrierung Portal 
Anleitung Anmeldung Erzeugungsanlage - enthält eine Übersicht der benötigten Anmeldeformulare  sowie die Darstellung der Antragstrecke

Online-Portal 

 

ANMELDEDOKUMENTE

Reichen Sie bitte die für die Niederspannung und Mittelspannung aufgeführten Formulare als pdf-Dokumente. Falls bestehende Anlagen erweitert/geändert werden, muss die Netzverträglichkeit erneut geprüft werden. Dies gilt auch bei bereits zugesagter Leistung, wenn technische Änderungen oder eine Erweiterung der Anlage geplant werden.


Niederspannung
Lageplan
Messkonzept


E.1 Antragstellung für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz

E.2 Datenblatt Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
Anmeldung zur Stromversorgung


Datenblatt für Speicher


Mittelspannung
Lageplan

Messkonzept


E.1 Antragstellung für Netzanschlüsse Mittelspannung

E.2 Datenblatt Netzrückwirkungen
E.8 Datenblatt Erzeugungsanlage

INBETRIEBSETZUNG

Bitte reichen Sie nachfolgende UNterlagen vor Inbetriebnahe der Anlage ein: 

Niederspannung
Formulare E.4-E.8 VDE-AR-N 4105:2018-11


Mittelspannung
Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen E1-E4
Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen E5
Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen E6-E15
Auftragsformular Reduzierung Einspeiseleistung größer 100 kW
Bestätigung zum betriebsbereiten Einspeisemanagement

 

Hinweise
Anschlussschema Einspeisemanagement
Technische Vorgaben Einspeisemanagement


Bitte beachten Sie, dass seit dem 31. Januar 2019 das Markstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzangentur online ist. Damit die entsprechenden Vergütungen nach dem KWKG ohne Abzüge ausgezahlt werden können, müssen die vom Gesetzgeber vorgesehen Fristen zur Registrierung eingehalten werden.

EINSPEISEVERGÜTUNG

Nach erfolgter Inbetriebsetzung und Registrierung Ihrer Anlage im Markstammdatenregister sowie beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind die Voraussetzungen für den Erhalt der Einspeisevergütung erfüllt.

Wir bieten Ihnen darin im ersten Jahr eine monatliche Abschlagszahlung an. Die darauf folgenden Abschlagzahlungen richten sich nach der tatsächlichen Einspeisemenge und werden bei der Endabrechnung kalenderjährlich neu festgelegt. 

Sollten Sie eine Anpassung der Abschlagszahlung wünschen oder haben Sie Fragen zur kaufmännischen Abwicklung, erreichen Sie uns unter einspeisung@netzgesellschaft-ahlen.de

Ihren abgelesenen Zählerstand teilen Sie uns bitte spätestens bis zum 31. März des Folgejahres über unser Online-Formular mit. 

BETREIBERWECHSEL

Es gibt verschiedene Gründe, dass eine Einspeiseanlage auf einen anderen Eigentümer übertragen wird; dazu senden Sie uns bitte das Formular Betreiberwechsel zu.

Bitte beachten Sie, dass der Betreiberwechsel innerhalb von 4 Wochen der Bundesnetzangentur (Markstammdatenregister) sowie dem BAFA gemeldet werden muss.

ALLGEMEINE HINWEISE

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) ist u.a. die Abnahme von KWK-Strom und die Zahkungen durch die Netzbetreiber geregelt. Informationen zum KWKG finden Sie hier.


KWKG negative Preise
Im allgemeinen sind alle KWK-Anlagen mit einer Inbetriebnahme ab dem 1. Januar 2016 von der Regelung des § 7 KWKG 2016 betroffen. Bei diesen Anlagen verringert sich der Anspruch auf Zahlung von Zuschlägen auf null, für Zeiträume, in denen der Wert der Stundenkontrakte für die Preiszone Deutschland am Spotmarkt der Strombörse im Sinn des § 3 Nummer 43a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der vortägigen Auktion null oder negativ ist. Der während eines solchen Zeitraums erzeugte KWK-Strom wird nicht auf die Dauer der Zahlung nach § 8 angerechnet.

Die tabellarische Übersicht der Fälle nach § 7 KWKG finden Sie auf den Seiten der Übertragunsgnetzbetreiber. Wir haben die Regelungen hier noch einmal für Sie zusammengefasst.

Markstammdatenregister
Informationen zu den Registrierungspflichten finden Sie hier.

Bundesamt für Ausfuhrkontrolle
Informationen zur  Registrierungspflicht Ihrer Anlage  finden Sie hier.

end faq




Bitte informieren Sie sich entsprechend über die zum Inbetriebnahmedatum der Erzeugungsanlage geltende Gesetzgebung und berücksichtigen Sie, dass auch während der Laufzeit Ihrer Erzeugungsanlage Gesetzesänderungen möglich sind.