Informationen zum Marktstammdatenregister

Seit dem 31. Januar 2019 ist das Markstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzangentur online.

Ab sofort sind in diesem Register alle Erzeugungsanlagen nach EEG und KWKG zu registrieren.

Für Neuanlagen, die ab dem 31. Januar 2019 in Betrieb gehen, muss die Registrierung im MaStR einen Monat nach der Inbetriebnahme erfolgt sein.

Für Bestandsanlagen, die vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb gegangen sind, gilt in der Regel eine zweijährige Frist für die Registrierung.

Bitte beachten Sie, damit die entsprechenden Vergütungen nach dem EEG ohne Abzüge ausgezahlt werden können, müssen die vom Gesetzgeber vorgesehen Fristen zur Registrierung eingehalten werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.marktstammdatenregister.de und in den offiziellen Schreiben der Bundesnetzagentur.

Informationsschreiben gem. §25 MaStRV

MaStR Flyer der Bundesnetzagantur