Steckerfertige Erzeugungsanlagen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Registrierung von Balkon-PV-Anlagen zum 1. April 2024 im Marktstammdatenregister (MaStR) vereinfacht.

Es genügt in Zukunft die Registrierung zum Marktstammdatenregister (MaStR) innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme.Betreiber müssen neben den Angaben zu ihrer Person nur noch fünf Angaben zu ihrem Balkonkraftwerk eintragen; eine Registrierungshilfe erhalten Sie hier.

Beachten Sie, dass bei der Registrierung der Leistung die im MaStR vorgesehenen Grenzwerte für ein Balkonkraftwerk nicht überschritten werden dürfen. Diese liegen aktuell bei 2.000 Watt für die Gesamtleistung und 800 Watt für die Wechselrichterleistung.

Steckersolargeräte im Sinn von § 8 Absatz 5a EEG dürfen an der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers bereits vor dem Einbau einer modernen Messeinrichtung als Zweirichtungszähler oder eines intelligenten Messsystems mit einer bereits vorhandenen Messeinrichtung betrieben werden; d.h. ein vorhandener Zähler darf befristet rückwärts drehen. Ein Zählerwechsel findet innerhalb von vier Wochen statt.


Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten des VDE FNN