Niederspannung

Netzanschlüsse werden als Kabelhausanschluss durch uns oder unsere Dienstleister erstellt.

Bitte berücksichtigen Sie bereits in der Planungsphase eine DVGW-zugelassene Hauseinführung und stimmen Sie die Lage innerhalb des  Hausanschlussraumes - möglichst zur Straßenseite - mit uns ab. Es gelten die allgemeinen annerkannten Regeln der Technik, insbesondere die Technischen Anschlussbedingungen.

Ausführliche Erläuterungen zum Antrag enthält unser HinweisdokumentBitte beachten Sie dies vor Antragstellung. 

In unserem Portal können Sie für Ihr Anschlussobjekt ganz bequem Ihren Netzanschluss online beantragen.

Online-Portal

ANTRAGSFORMULAR

Zum Erhalt eines unverbindlichen Kostenvoranschlags, reichen Sie uns bitte folgende Unterlagen vollständig ein. 
 
Anmeldung zur Stromversorgung
Lageplan im Maßstab 1/500 mit genauer Lage des Gebäudes (Bebauungs-, Katasterplan)
Grundrisszeichnung und Lageplan des Montageortes im Gebäude

Antrag Steuerbare Verbrauchseinrichtung ist zwingend beizufügen: Ladesäule, Wärmepumpe, Speicher > 4,2 kW Ladeleistung
 



Allgemeine Informationen:

Wir unterscheiden generell die Positionen Baukostenzuschuss (BKZ) zur Finanzierung des gesamten Netzes und Hausanschlusskosten für die Verbindung zwischen dem Netz und Ihrem Gebäude.

Unser Standard-Netzanschluss gilt für eine Leistungsbereitstellung bis zu 30 kW und verbindet unser Ortsnetz mit Ihrer elektrischen Anlage im Gebäude. Für diesen Standard-Netzanschluss bis 30 kW und 10 m Anschlusslänge, gerechnet bis Straßenmitte, wird ein pauschaler Netzanschlusspreis berechnet.  

Die rechtlichen Rahmenbingungen entnehmen Sie bitte der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und beachten bitte die nachfolgenden Dokumente.


Preisblatt Netzanschluss
Ergänzende Bedingungen

AUFTRAGSVERGABE UND MONTAGE

Nach Erhalt unseres Kostenvoranschlags und nach abschließender Klärung von eventuellen Rückfragen, senden Sie uns bitte die Auftragsbestätigung unterschrieben zurück.

Danach vereinbaren Sie bitte eine Ortstermin mit unseren zuständigen Mitarbeitern. Ansprechpartner und Kontaktdaten entnehmen Sie bitte auch dem Kostenvoranschlag.

INBETRIEBSETZUNGSANTRAG UND ZÄHLEREINBAU

Nachdem der von Ihnen und ihrem Installateur unterzeichnete Inbetriebsetzungsantrag vorliegt, kann der Zählereinbau erfolgen.

Sofern Sie uns als Messstellenbetreiber gewählt haben, erfolgt der Einbau des Stromzählers durch den Installateur. Zählerpreise oder Informationen zum "Neuen Messstellenbetrieb" finden Sie hier.

ANSPRECHPARTNER

Bei Fragen zum Kostenvoranschlag wenden Sie sich bitte an:

Technischer Shared Service  -  02382  788107

Bei Fragen zur Stromversorgung wenden Sie sich bitte an:

Thomas Krieter  -  02382  788327
Jörg Krieter  - 02382  788251 

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