Standardnetzanschluss
Netzanschlüsse werden als Kabelhausanschluss durch uns oder unsere Dienstleister erstellt.
Bitte berücksichtigen Sie bereits in der Planungsphase eine DVGW-zugelassene Hauseinführung und stimmen Sie die Lage innerhalb des Hausanschlussraumes - möglichst zur Straßenseite - mit uns ab. Es gelten die allgemeinen annerkannten Regeln der Technik, insbesondere die Niederdruckanschlussverordnung.
Ausführliche Erläuterungen zum Antrag enthält unser Hinweisdokument. Bitte beachten Sie dieses vor Antragstellung.
In unserem Portal können Sie für Ihr Anschlussobjekt ganz bequem Ihren Netzanschluss online beantragen.
Online-Portal
ANTRAGSFORMULAR
Zum Erhalt eines unverbindlichen Kostenvoranschlags, reichen Sie uns bitte folgende Unterlagen vollständig ein.
Anmeldung zur Gasversorgung
Lageplan im Maßstab 1/500 mit genauer Lage des Gebäudes (Bebauungs-, Katasterplan)
Grundrisszeichnung und Lageplan des Montageortes im Gebäude
Allgemeine Informationen:
Wir unterscheiden generell die Positionen Baukostenzuschuss (BKZ) zur Finanzierung des gesamten Netzes und Hausanschlusskosten für die Verbindung zwischen dem Netz und Ihrem Gebäude.
Unser Standardnetzanschluss umfasst eine Leitungslänge bis 10 m Anschlusslänge, gerechnet bis Straßenmitte Der Standartnetzanschluss berechnet sich aus den Hausanschlusskosten und dem Baukostenzuschuss ( BKZ ). Der BKZ ist der Kostenanteil, den Sie einmalig für den Bau und den Betrieb der vorgelagerten Netzebenen übernehmen.
Als Mieter oder Pächter benötigen Sie für die Herstellung oder Änderung eines Netzanschlusses die Einwilligung des Eigentümers.
Die rechtlichen Rahmenbingungen entnehmen Sie bitte der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV), das entsprechende Preisblatt und die Bedingungen finden Sie hier.
AUFTRAGSVERGABE UND MONTAGE
Nach Erhalt unseres Kostenvoranschlags und nach abschließender Klärung von eventuellen Rückfragen, senden Sie uns bitte die Auftragsbestätigung unterschrieben zurück.
Danach vereinbaren Sie bitte eine Ortstermin mit unseren zuständigen Mitarbeitern. Ansprechpartner und Kontaktdaten entnehmen Sie bitte auch dem Kostenvoranschlag.
INBETRIEBSETZUNG UND ZÄHLEREINBAU
Nachdem Ihre Gasanlage und der Netzanschluss fertiggestellt ist und der von Ihnen und ihrem Installateur unterzeichnete Inbetriebsetzungsantrag vorliegt, kann der Zählereinbau erfolgen.
ANSPRECHPARTNER
Bei Fragen zum Kostenvoranschlag wenden Sie sich bitte an:
Technischer Shared Service - 02382 788107
Bei Fragen zur Gasversorgung wenden Sie sich bitte an:
Carsten Garn - 02382 788241
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