EEG-Erzeugungsanlagen

Ihre Anlage melden Sie bitte mit den u.a. Anmeldeunterlagen nach erfolgter Registrierung in unserem Onlineportal unter dem Punkt "Erzeugungsanlage anmelden" an. Vor Inbetriebnahme der Anlage reichen Sie uns bitte u.a. Inbetriebsetzungsformulare ein. 

Beachten Sie bitte unbedingt vor Portalnutzung die beiden nachfolgenden Dokumente:

Anleitung Registrierung Portal 
Anleitung Anmeldung Erzeugungsanlage - enthält eine Übersicht der benötigten Anmeldeformulare  sowie die Darstellung der Antragstrecke 

Online-Portal

Anmeldedokumente

Reichen Sie bitte die für die Niederspannung und Mittelspannung nachfolgenden Formulare als pdf-Dokumente ein. Falls bestehende Anlagen erweitert/geändert werden, muss die Netzverträglichkeit erneut geprüft werden. Dies gilt auch bei bereits zugesagter Leistung, wenn technische Änderungen oder eine Erweiterung der Anlage geplant werden.

Sollten Sie mit Ihrer Anlage am Mieterstrommodell teilnehmen wollen, beachten Sie bitte unbedingt die Wichtigen Informationen unter unser Rubrik Kundenanlage & Mieterstrom.

Niederspannung
Lageplan
Messkonzept

E.1 Datenerfassungsblatt für den Anschluss einer Photovoltaikanlage
E.2 Datenblatt Erzeugungsanlage
Anmeldung zur Stromversorgung

E.3 Datenblatt für Speicher

Anmeldung einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung


Mittelspannung
Lageplan
Messkonzept


E.1 Antrag für Erzeugungsanlagen Mittelspannung

E.2 Datenblatt Netzrückwirkungen
E.8 Datenblatt einer Erzeugungsanlage/eines Speichers Mittelspannung
Anmeldung zur Stromversorgung


Inbetriebsetzung

Bitte reichen Sie nachfolgende Unterlagen vor Inbetriebnahme der Anlage ein. 


Niederspannung

Formulare E.4- E.8 VDE-AR-N 4105:2018-11
Kopie der Registrierung im Marktstammdatenregister - spätestens 4 Woche nach Inbetriebnahme

Mittelspannung
Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen E1-E4
Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen E5
Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen E6-E15
Auftragsformular Reduzierung Einspeiseleistung größer 100 kW
Bestätigung zum betriebsbereiten Einspeisemanagement
Kopie der Registrierung im Marktstammdatenregister - spätestens 4 Wochen nach Inbetriebnahme


Inbetriebsetzungsantrag- bitte senden Sie diesen nur bei einem Zählertausch an zaehlerwesen@stadtwerke-ahlen.de


Hinweise

Technische Vorgaben zum Einspeisemanagement



Bitte beachten Sie, dass seit dem 31. Januar 2019 das Markstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzangentur online ist. Damit die entsprechenden Vergütungen nach dem EEG ohne Abzüge ausgezahlt werden können, müssen die vom Gesetzgeber vorgesehen Fristen zur Registrierung eingehalten werden.

Einspeisevergütung

Nach erfogter Inbetriebsetzung und Registrierung Ihrer Anlage im Markstammdatenregister registriert, sind die Voraussetzungen für den Erhalt der Einspeisevergütung erfüllt.

Wir bieten Ihnen im ersten Jahr eine monatliche Abschlagszahlung an; die darauf folgenden Abschlagszahlungen richten sich nach der tatsächlichen Einspeisemenge und werden bei der Endabrechnung kalenderjährlich neu festgelegt.

Eine Übersicht über die gültigen Vergütungssätze erhalten Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur.

Sollten Sie eine Anpassung der Abschlagszahlung wünschen oder haben Sie Fragen zur kaufmännischen Abwicklung, erreichen Sie uns unter einspeisung@netzgesellschaft-ahlen.de

Ihren abgelesenen Zählerstand teilen Sie uns bitte spätestens bis zum 28. Februar des Folgejahres über unser Online-Formular mit.

Betreiberwechsel

Es gibt verschiedene Gründe, dass eine Einspeiseanlage auf einen anderen Eigentümer übertragen wird; dazu senden Sie uns bitte das Formular Betreiberwechsel zu.

Beachten Sie bitte, dass ein Betreiberwechsel  innerhalb von 4 Wochen im Markstammdatenregister gemeldet werden muss.

Wechsel der Veräußerungsform / Anlagen mit Vergütungsende


Wechsel der Veräußerungsform / Direktvermarktung - Einspeisevergütung

Gemäß § 21b EEG 2021 muss jeder Erzeugungsanlage einer Veräußerungsform zugewiesen sein. Anlage dürfen nur zum ersten Kalendertag eines Monats zwischen der Formen wechseln. Bitte reichen Sie uns dazu dieses Formular ein.

Wechsel zwischen Teileinspeisung und Volleinspeisung

Gemäß § 100 EE 2021 bzw. §48 EEG 2023 wurde ein neuer Vergütungstatbestand für Anlagen mit Inbetriebnahmedatum nach dem 29.07.2022 -sog. Volleinspeisevergütung- geschaffen. In diesem Fall erhöht sich der anzulengende Wert in Abhängigkeit der Leistungsstufe. Sollten Sie Ihre Anlage von Teileinspeisung auf Volleinspeisung umstellen wollen, teilen Sie uns dies bitte bis zum 01.12. des vorangegangenen Kalenderjahres mit. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Hinweis der Clearingstelle.


Kurzinformationen zu EEG-Anlagen mit Vergütungsende 
Kurzinformation
Übersicht Vergütung ausgeförderte Anlagen

end faq




Bitte informieren Sie sich entsprechend über die zum Inbetriebnahmedatum der Erzeugungsanlage geltende Gesetzgebung und berücksichtigen Sie, dass auch während der Laufzeit Ihrer Erzeugungsanlage Gesetzesänderungen möglich sind.